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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beziehung zwischen OUTVISE, S.L., mit Geschäftsadresse in Barcelona, Carrer Doctor Carulla 70, 3, 1, und USt-ID Nummer B-66.335.647 (“OUTVISE”) und den Nutzern (den “Beratern”), die auf der Website www.outvise.com (der “Website”) registriert sind, um Beratungsservices anzubieten (“Service/s”) für OUTVISE-Kunden (“Kunde/n“).

Die Registrierung eines Nutzers als Berater auf der Website impliziert seine/ihre volle Zustimmung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ebenso wie aller anderen anwendbaren Geschäftsbedingungen auf der Webiste.

Das Akzeptieren des Beraters impliziert, dass er/sie klar ausdrückt, gesetzlich berechtigt und in der Lage zu sein, den Kunden die angefragten Services zu erbringen.

OUTVISE behält sich das Rechts vor, den Inhalt und/oder Umfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorwarnung oder vorheriger Beratung zu verändern. Die Berater sind deshalb dazu aufgefordert, den Inhalt aufmerksam durchzulesen, bevor sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, da es in der Verantwortung des Beraters liegt, sie jedes Mal zu prüfen, wenn sie eingestellt werden, den Kunden ihre Services zu erbringen. Sollten die Berater die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzetieren, werden sie nicht in der Lage sein, die durch den Kunden angefragten Services zu erbringen und, infolgedessen, werden weder OUTVISE noch der Kunde irgendwelche Verpflichtungen eingehen oder Haftung übernehmen.

Registrierung

Um als Berater registriert zu werden, müssen sich Nutzer für ein Expertenkonto “registrieren” und den Vorgang vervollständigen, indem sie alle benötigten persönlichen und professionellen Informationen angeben.

Sollte der Nutzer den Vorgang nicht abschließen oder nicht alle benötigten Informationen angeben, wird er/sie nicht als Berater registriert und wird infolgedessen nicht in der Lage sein, den Kunden seine/ihre Services zu erbringen.

Services

Sobald OUTVISE eine Serviceanfrage vom Kunden erhält (das “Formblatt Benachrichtigungen” als Anhang I angehängt), überprüft OUTVISE, welche Berater in der Datenbank die angefragten Anforderungen im Formblatt Benachrichtigungen erfüllen.

Sollte mehr als ein Berater ausgewählt werden, informiert OUTVISE den finalen Kandidaten, den der Kunde ausgewählt hat.

Dann klärt OUTVISE die Berater, die ausgewählt wurden, über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Formblatt Benachrichtigungen auf.

Sobald die ausgewählten Berater die spezifischen Geschäftsbedingungen im Formblatt Benachrichtigungen akzeptieren, gehen die Berater eine Beratungsvereinbarung mit dem Kunden ein.

OUTVISE kann regelmäßig Kundenfeedback zum Berater einfordern, um unser Expertenbewertungssystem zu verbessern und perfektionieren.

Sollte der Kunde eine frühzeitige Kündigung des Vertrags anfragen oder den Berater wechseln wollen, hat OUTVISE das Recht, die Beratungsvereinbarung mit dem Berater aufzulösen, wie vom Kunden angefragt und in seinem Einvernehmen.

Wird der Service wie im Formblatt Benachrichtigungen beschrieben verändert oder erweitert, setzt OUTVISE ein neues Formblatt Benachrichtigungen auf. Dieses neue Formblatt Benachrichtigungen muss vom Berater angenommen und akzeptiert werden.

Honorare & Provision

OUTVISE zahlt die Honorare und, wenn nötig, Kosten per Überweisung an den Berater gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Formblatt Benachrictigungen, sobald OUTVISE zuvor die zahlung des Kunden erhalten und die relevante Provision gemäß Formblatt Benachrichtigungen abgezogen hat.

Steuern

Jegliche Steuern, die von der Ausübung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehen, werden durch OUTVISE und dem Berater getragen gemäß zurzeit geltendem Recht.

Terms & Unsubscription

These Terms and Conditions shall apply once the Consultant has accepted them and will be in force until he/she unsubscribes from the OUTVISE databases.

Kein Wettbewerb

Während der Erbringung der Services innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Abmeldung des Beraters von der Website, ist es dem Berater nicht gestattet, demelben Kunden direkte Beratungsservices anzubieten, einschließlich direkten OUTVISE-Kunden und finalen Kunden, sollte der OUTVISE-Kunde ein Beratungsunternehmen sein, dem er/sie in der Vergangenheit seine/ihre Services außerhalb von OUTVISE angeboten hat other than through OUTIVSE, außer dies ist zwischen OUTVISE und dem Kunden anders geregelt.

Unabhängige Parteien

Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll auf keine Partnerschaft, Joint Venture, Pacht, Beschäftigung oder irgendeine andere Art von Verband aufgefasst werdenzwischen OUTIVISE und dem Berater.

Der Berater soll allein in seinem/ihrem Namen handeln, nicht im Namen von OUTVISE. Alle Verpflichtungen und andere Haftung, die durch den Berater eingegangen wurden innerhalb der Ausübung der Services soll in seinem/ihrem Namen geschehen, und OUTVISE kann keinesfalls haftbar gemacht werden.

Der Berater ist in der Organisation seiner Dienstleistungen frei, insbesondere in Bezug auf die Zeit der Dienstleistungserbringung. Der Kunde ist nicht berechtigt, dem Berater oder den vom Berater eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern im Rahmen des Projekts Anweisungen bezüglich Zeit, Ort und Inhalt zu erteilen. Insbesondere bestimmen der Berater oder seine Subunternehmer selbst, wann, wie und wo sie ihre Projektdienstleistungen erbringen und wie sie ihren Arbeitsablauf im Rahmen des Projekts organisieren.

Haftung & Gewährleistungen

Indem der Berater diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, gewährleistet er gegenüber OUTVISE folgende Aussagen:

  1. Die Services, die er/sie ausübt dürfen das geltende Recht und/oder das Recht Dritter verletzen.
  2. Er/Sie hat die notwendige Kapazität und benötigte Ermächtigung und professionelle Fähigkeit wie auch andere rechtliche Anforderungen, um seine/ihre professionelle Aktivität zu entwickeln.
  3. Er/Sie stellt akkurate und wahrheitsgemäße Informationen über sich, sein/ihr Business und über seine/ihre professionelle Erfahrung zur Verfügung.
  4. Er/Sie entschädigt OUTVISE bei Verlusten oder Haftungen (einschließlich direkte oder indirekte Schäden, Ansprüche, Forderungen, Verfahren, Kosten, Ausgaben, Strafen, rechtliche oder andere professionelle Gebühren und Kosten), die auf OUTVISE zurückgeführt werden, aber durch Verstoße des Beraters verursacht wurden.

Andererseits soll OUTVISE keinesfalls in einem der folgenden Fälle haftbar gemacht werden:

  1. Bezüglich Verstoße der Verpflichtungen, die vom Kunden gegen den Berater begangen wurden, besonders wenn der Kunde OUTVISE jegliche Gebühren und oder Kosten nicht bezhalt (oder mit Verspätung zahlt).
  2. Im Falle von Schäden, Verletzungen, Ausbleiben von Gewinnen und/oder direkter oder indirekter Verlust des Beraters, unabhängig davon, wie dies vorgefallen ist.
  3. Im Falle von Verstößen auf der Website oder Teile dieser verübt durch Dritte.
  4. Im Falle von Verstößen durch Nutzung der Website auf eine Art, die nicht mit den Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen anwendbaren Geschäftsbedingungen einhergehen.

Vertraulichkeit

Der Berater hält sich an die Vertrualichkeitsvereinbarung, hier nachstehend in Ahnang II, und, im Falle des Falles auch an jenes, welches OUTVISE mit dem Kunden unterschrieben hat. Zusätzlich, falls vom Kunden angefragt, unterschreibt der Berater eine spezifische Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Kunden.

Schutz persönlicher Daten

Hiermit informiert OUTVISE den Berater darüber, dass alle Bedingungen bezüglich der Verarbeitung und dem Schutz seiner/ihrer persönlichen Daten im Abschnitt Datenschutz zu finden sind: https://www.outvise.com/de/privacy

Wie im Abschnitt "Registrierung" angedeutet, muss der Berater alle geforderten Informationen in den Formblättern und Benutzeroberflächen auf der Website angeben. Sollte der Berater nicht in der Lage sein, die persönlichen Daten auch nur teilweise zu vervollständigen, wird er/sie nicht als Berater gelistet und kann infolgedessen auch keine Services für Kunden erbringen.

Die persönlichen Daten, die der Berater zur Verfügung stellt, können von OUTVISE zum selben Zwecke wie oben angeführt and die Kunden und andere Profis der Beraterbranche weitergeleitet werden, wie auch, um Bestätigung zu erhalten bezüglich bestimmter Aspekte der Erfahrung des Beraters.

Der Berater ist verpflichtet, OUTVISE seine/ihre aktuellen persönlichen Daten anzugeben, um sicherzugehen, dass die Informationen in OUTVISEs Datei immer aktuell ist und keinerlei Fehler enthält. In jedem Fall haftet der Berater für die Korrektheit der zur Verfügung gestellten Daten.

Alter

Die Services richten sich ausschließlich an Profis im Alter von 18 Jahren oder älter. Deshalb bestätigt er/sie jedes Mal, wenn er/sie persönliche Daten teilt, dass er/sie 18 Jahre oder älter ist und dass er/sie weiß, dass er/sie minderjährig der Website verwiesen wird. Basierend auf vorangegangenem behält sich OUTVISE die Option vor, jederzeit einen Identifizierungsbeweis beim Berater einzufordern. Im Falle der Nichtbefolgung der Aufforderung durch den Berater, ist OUTVISE ermächtigt, ihm/ihr den Zugriff zur Website zu verwehren und/oder ihn/sie der Website zu verweisen.

Ungültigkeit

Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als teilweise oder vollständig ungültig oder unwirksam erklärt werden, so betrifft eine solche Ungültigkeit oder Unwirksamkeit allein die Regelung, die betroffen ist, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in allen anderen Fällen weiter in Kraft, sodass nur die betroffene Regelung als nicht existent angesehen wird. Dementsprechend wird nur die unwirksame Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, und keine andere Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird annulliert, invalidiert oder anderweitig durch eine solche Invalidität oder Unwirksamkeit betroffen, außer, da sie für diese Zwecke unabdingbar ist, sie betrifft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Allgemeinen.

Kontakt

Bei Fragen und/oder Vorfällen, die aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, können Berater OUTVUSE über die E-Mail-Adresse info@outvise.com kontaktieren.

Geltendes Recht und Zuständigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen entsprechend dem spanischen Recht interpretiert und geregelt werden.

Jeder Disput zwischen OUTVISE und dem Berater soll vor den Gerichten und Tribunalen von Barcelona (Spanien) geschlichtet werden und die Parteien lehnen jede andere Rechtsprechung, auf die sie Anspruch haben, ab.

ANHANG I – FORMBLATT BENACHRICHTIGUNGEN

KUNDE (Firma, Unternehmensadresse)
Services (Beschreibung)
Zusätzliche Services (falls zutreffend)
Erste Bedingung
Honorar
Kosten
Provision [...]% der Gesamtsumme des Honorars
Abrechnungsbedingungen
Zusätzliche Geschäftsbedingungen (falls zutreffend)
Berater/s Vollständiger Name: Bankkontonummer (einschließlich SWIFT und IBAN): Erfahrung (Siehe beigefügter Lebenslauf)

ANHANG II – VERTRAULICHKEITS- UND VERSCHWIEGENHEITSVEREINBARUNG

Diese Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung gilt für die Beziehung zwischen OUTVISE, S.L., mit Geschäftsadresse in Barcelona, Carrer Doctor Carulla 70, 3, 1, und USt-ID Nummer B-66.335.647 (“OUTVISE”) und den Nutzern (den “Beratern”), die auf der Website www.outvise.com (der “Website”) registriert sind, um Beratungsservices anzubieten (“Service/s”) für OUTVISE-Kunden (“Kunde/n“).

Mit Rücksicht darauf, dass der Berater dem Kunden Beratungsservices anbieten möchte; und

Mit Rücksicht darauf, dass solche Beratungsservices der Offenlegung vertraulicher Kundeninformationen bedürfen kann; und

Mit Rücksicht darauf, dass OUTVISE und der KUNDE einen Schutzmechanismus für vertrauliche Daten einstellen wollen;

Daher, nach guter und wertvoller Erwägung, wird der Erhalt dieser Vereinbarung bestätigt, und in Anbetracht der gegenseitigen Versprechen und Abmachungen zwischen den beiden Parteien im Anschluss hieran, einigen sie sich, den folgenden Aussagen rechtlich Folge zu leisten:

  1. Die vertraulichen Informationen
    1. “Vertrauliche Information” soll zum Zwecke dieser Vereinbarung unbegrenzt jede technische, kommerzielle, wissenschaftliche Information, Know-How, Geschäftgeheimnisse, Prozesse, Mechanismen, Designs, Zeichnungen, technische Spezifizierungen und Daten in jeglicher Form einschließen, die während der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien den Teilnehmern gegenüber offengelegt werden.
  2. Offenlegung vertraulicher Informationen
    1. Jede Partei darf die vertraulichen Informationen nur wenn nötig offenlegen oder wenn die erste Partei dies wünscht und dem zustimmt.
    2. Die Parteien bestätigen, dass die vertrauliche Information ein wertvolles, spezielles und einzigartiges Gut für den Eigentümer dieser Information ist.
    3. Beide Parteien einigen sich, dass während oder nach der beendeten Geschäftsbeziehung und/oder hier in Klausel 2 aufgeführten Bedingungen, die vertraulichen Informationen auf gar keinen Fall an Dritte weitergegeben werden, ohne schriftliche Zugestimmung des Eigentümers dieser Information, außer dies entspricht den Regelungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung. Um Unklarheiten zu vermeiden, bedeutet "Dritte" in dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung jede Partei, die nicht der Kunde oder der Berater ist oder deren jeweilige Holding und Tochterbetriebe oder Agenten, die sich ebenfalls an diese Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung zu haben haben.
    4. Ungeachtet allem, was in dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung steht, einigen sich die Parteien darauf, dass der Berater die vertrauliche Information seinen/ihren professionellen Beratern, Mitarbeitern, Direktoren oder Managern offenlegen kann, wenn sie Kenntnisse über diese Information haben müssen; vorausgesetzt, der Berater nimmt alle nötigen Schritte vor, um sicherzustellen, dass ein solcher professioneller Berater, Mitarbeiter, Direktor oder Manager sich darauf einigen, die Bedingungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung zu befolgen, um die unberechtigte Offenlegung der vertraulichen Information an Dritte zu verhindern. Für die Zwecke dieser Klausel, gelten die professionellen Berater, Mitarbeiter, Direktoren und Manager des Beraters als vom Berater Bevollmächtigte, wenn sie diese Vereinbarung verletzen.
    5. Die Parteien einigen sich:
      1. die vertrauliche Information nicht zu nutzen, zu missbrauchen oder auf irgendeine andere Art entsprechend der Regelungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung für jegliche Zwecke zu verwenden ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei; und
      2. dass die unberechtigte Offenlegung vertraulicher Informationen an Dritte irreparable Verluste, Verletzungen oder Schäden hervorrufen kann. Dementsprechend versichert jede Partei, dass sie dem anderen jeden Verlust, Anspruch, Verletzung oder Schaden jeglicher Art entschädigt, die er/sie erleidet, wenn die Regelungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung missachtet wird
  3. Titel
    1. Jede vertrauliche Information, die an die andere Partei weitergegeben wird, ist durch den Eigentümer abgesegnet:
      1. dass sie Eigentum der anderen Partei ist und
      2. keine Rechte an die Partei übertragen werden, welcher Natur diese vertrauliche Information auch sein mag.
  4. Einschränkungen der Offenlegung und Nutzung der vertraulichen Information
    1. Beide Parteien verpflichten sich, die vertrauliche Information für keine anderen Zwecke als folgende zu nutzen:
      1. dass, wofür sie offengelegt wurde; und
      2. gemäß der Regelungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung
  5. Behandlungsstandard

    Beide Parteien einigen sich darauf, dass die offengelegte vertrauliche Information gemäß der Regelungen der Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung geschützt wird mit allen Mitteln, die auch zum Schutz der eigenen geheimen oder vertraulichen Information genutzt werden und dass die vertrauliche Information so gespeichert und behandelt wird, dass diese nicht fahrlässig offengelegt wird.

  6. Rückgabe von Materialien mit vertraulichen Informationen
    1. Jede Partei kann jederzeit die Rückgabe der Materialien einfordern, die vertrauliche Informationen enthalten oder diese betreffen gemäß den Regelungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung und kann zusätzlich die Partei dazu auffordern, eine schriftliche Erklärung zu verfassen, um sicherzustellen, dass nach Rückgabe der Materialien, keine Kopien dieser in seiner Gewahr oder Kontrolle sind, ob nun direkt oder indirekt.
    2. Alternativ zur Rückgabe der Materialien wie in 6.1 aufgeführt, kann die Partei auf Veranlassung der anderen Partei, die Materialien vernichten und eine schriftliche Erklärung verfassen, dass alle solchen Materialien vernichtet wurden.
    3. Die Parteien müssen der Aufferderung nach dieser Klausel innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt der Aufforderung Folge leisten.
  7. Ausgeschlossene vertrauliche Informationen
    1. Die Verpflichtungen der Parteien gemäß den Regelungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung gelten nicht für vertrauliche Informationen, die:
      1. der dritten Partei vor Offenlegung vor der anderen Partei bekannt ist;
      2. öffentlich bekannt ist oder werden wird, über einen anderen Weg als die Missachtung dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung durch die Partei;
      3. wird unabhängig von der einen Partei durch die andere Partei entwickelt, unter Umständen, die nicht zu einer Verletzung der Regelungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung führen;
      4. von der Partei offengelegt wird, um einer gerichtlichen Verfügung einer kompetenten Zuständigkeit nachzugehen, oder um Regelungen eines von Zeit zu Zeit geltenden Gesetzes oder einer Verordnung einzuhalten; vorausgesetzt, dass unter diesen Umständen die Partei die andere Partei dazu auffordert, alle nötigen Schritte einzuleiten, um seine Interessen diesbezüglich zu schützen und weiterhin vorausgesetzt, dass die Partei nur die Information offenlegt, die rechtlich angefordert wurde und dass die Partei alle sinnvollen Anstrengungen unternimmt, die Vertraulichkeit der Information so gut es geht unter diesen Umständen zu wahren;
      5. einer dritten Partei infolge vorheriger schriftlicher Berechtigung durch die erste Partei offengelegt wurden;
      6. von einer dirtten Partei erhalten wurden unter Umständen, die keine Regelung dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung verletzen.
  8. Frist

    Diese Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterschrift dieser in Kraft (“Wirksamwerden”) und gilt dann für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ("Frist"), oder ein Jahr nach der letzten Offenlegung vertraulicher Informationen an den Berater, die längere der beiden Fristen, ob die Parteien nun weiter in einer Geschäftsbeziehung in diesem Zeitraum stehen oder nicht. Im Falle, dass die Parteien die Frist im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich verlängern, gelten die hier aufgeführten Regelungen für mindestens weitere 12 (zwölf) Monate, mutatis mutandis.

  9. Zusätzliches Handeln

    Jede Partei muss solche anderen Dokumente liefern und solche anderen Handlungen durchführen, wenn notwendig oder gewünscht, um den Regelungen und dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung Folge zu leisten

  10. Verletzung

    Im Falle, dass eine Partei die Regelungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung verletzt, und es nicht schafft, es innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt einer Mahnung wieder rückgängig zu machen, wird die andere Partei dazu ermächtigt, alle möglichen rechtlichen Schritte einzuleiten, einschließlich der Einrichtung drigender einstweiliger Verfahren und/oder Schadensansprüche.

  11. Änderungen

    Es wird keine Veränderung, Interpretation oder Verzicht der Regelungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung wirksam, es sei denn in kürzerer und schriftlicher Form und unterschrieben durch beide Parteien.

  12. Vollzug

    Bei Versäumen der Parteien, jede Regelung dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung jederzeit durchzusetzen oder zu erfordern, wird nicht ausgelegt als Verzicht auf die Regelung, und hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung oder eines Teils dieser oder das Recht der Partei, die Regelungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung durchzusetzen.

  13. Überschriften

    Die Überschriften der Klauseln dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung werden nur zur Veranschaulichung genutzt und haben keine Auswirkung auf die Bedeutung oder die Interpretation der Inhalte dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung.

  14. Representationen & Gewährleistungen

    Jede Partei versichert, dass sie ermächtigt ist, die Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung zu unterschreiben und alles nötige zu tun, um ihre Pflichten zu erfüllen gemäß Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung.

  15. Vollständige Vereinbarung

    Diese Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien bezüglich des Gegenstands dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien, ob schriftlich oder mündlich, bezüglich des Gegenstands dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung.

  16. Geltendes Recht

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen entsprechend dem spanischen Recht interpretiert und geregelt werden.
    Jeder Disput zwischen OUTVISE und dem Berater soll vor den Gerichten und Tribunalen von Barcelona (Spanien) geschlichtet werden und die Parteien lehnen jede andere Rechtsprechung, auf die sie Anspruch haben, ab.

  17. Trennbarkeit

    Im Falle, dass eine oder mehrere der Regelungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung für ungültig, illegal oder undurchsetzbar erklärt werden, hat diese Ungültigkeit, Illegalität oder Undurchsetzbarkeit keine Auswirkung auf eine der anderen Regelungen dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung, und diese Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung soll so interpretiert werden als existiere diese ungültige, illegale oder undurchsetzbare Regelung nicht in dieser Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung, und die Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung soll weiterhin so ausgeführt werden wie es den originalen Bedingungen und Zwecken entspricht.